Inhalt

DorfR
Text gilt ab: 01.01.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2023

3. Zuwendungsempfänger

Zuwendungen können gewährt werden
Teilnehmergemeinschaften,
natürlichen und juristischen Personen sowie Personengemeinschaften,
Gemeinden,
den Verbänden für Ländliche Entwicklung und dem Landesverband für Ländliche Entwicklung Bayern.