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7815-L
Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug des Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms
(DorfR)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 30. November 2021, Az. E2-7516-1/713
(BayMBl. Nr. 915)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug des Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) vom 30. November 2021 (BayMBl. Nr. 915)
1Auf Grund von Art. 25 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes (AGFlurbG) erlässt das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Staatsministerium) nachstehende Richtlinien. 2Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen – insbesondere der Art. 23 und 44 Bayerische Haushaltsordnung (BayHO) und der Verwaltungsvorschriften hierzu – Zuwendungen für die Förderung der Dorferneuerung. 3Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen als freiwillige Leistungen ohne Rechtspflicht im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 4Beim Einsatz von Fördermitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ist der Rahmenplan der GAK zu beachten.