Inhalt
8. Allgemeine Bestimmungen
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Art. 23 und 44 Bayerische Haushaltsordnung (BayHO), der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) und der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P).