Inhalt

Text gilt ab: 01.09.2020
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.08.2023

1. Allgemeines

1.1 

1An der staatlichen Fachakademie für Landwirtschaft, Fachrichtung Ernährungs- und Versorgungsmanagement Triesdorf (Fachakademie) soll ein insgesamt einjähriges Berufspraktikum in den schulischen Ablauf integriert werden. 2Dabei sollen sowohl Vorgaben der „Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.11.2002 i. d. F. vom 22.03.2019)“, wie auch pädagogische Aspekte Berücksichtigung finden. 3Durch Einführung eines gelenkten Berufspraktikums sollen die Studierenden die Möglichkeit erhalten, Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis zeitnah zu reflektieren und in einen Erfahrungsaustausch einzubringen. 4Dies soll im Rahmen eines Schulversuchs erprobt werden.

1.2 

1Dazu soll das zweite Schuljahr in Form eines gelenkten Berufspraktikums geführt werden. 2Dieses wird von den Lehrkräften mit konkreten Arbeitsaufträgen begleitet. 3Mindestens zehn Wochen davon finden an von der Fachakademie definierten Betrieben statt. 4Synergieeffekte mit dem Standort Triesdorf mit seinen Eigenbetrieben und Spezifika (zertifizierte Wäscherei, Gemeinschaftsverpflegung, Garten und Vermarktung) sollen dabei genutzt werden. 5Die Stundentafel wird im ersten und dritten Schuljahr entsprechend angepasst.

1.3 

Zu diesem Zweck wird an der Schule mit Schulbeginn in den Schuljahren 2020/2021, 2021/2022 und 2022/2023 mit folgenden Abweichungen von der geltenden Schulordnung unterrichtet: