Inhalt

RZWas 2021
Text gilt ab: 01.04.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
Fassung: 09.12.2020
8.
Zuwendungsanträge

8.1 Antragsverfahren (zu Nr. 3 VV zu Art. 44 BayHO)

1Der Antrag mit dem Formblatt Muster 1a zu Art. 44 BayHO und den erforderlichen Antragsunterlagen ist beim zuständigen WWA einzureichen. 2Vorhaben, die voraussichtlich nicht in drei Jahren verwirklicht und bei denen technisch selbstständige Abschnitte gebildet werden können, sind in Bauabschnitte zu unterteilen. 3Jeder Bauabschnitt bildet im Zuwendungsverfahren ein eigenes Vorhaben.

8.2 Antragsunterlagen

Folgende Bauunterlagen sind erforderlich:
Entwurf für das Vorhaben beziehungsweise den Bauabschnitt, aufgestellt nach den Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben (REWas) in der jeweils geltenden Fassung (zweifach)
Erläuterung (Kurzfassung für den im Bauabschnitt zu fördernden Teil, zweifach)
Lageplan, in dem die zu fördernden Teile rot gekennzeichnet sind (zweifach)
Beschluss des zuständigen Organs des Zuwendungsempfängers, das Vorhaben durchführen zu wollen (zweifach)
Erklärung des Vorhabenträgers, ob er die Zuwendung an einen Dritten weiterleitet (zweifach)
Erklärung des Vorhabenträgers, ob er beziehugnsweise der Letztempfänger vorsteuerabzugsberechtigt ist (Nr. 9 des Musters 1a zu Art. 44 BayHO, zweifach)