Inhalt
Zuwendungen können erhalten:
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Gebietskörperschaften (einschließlich deren Eigenbetriebe),
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öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften,
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Kommunalunternehmen nach Art. 89 der Gemeindeordnung und
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Gemeinsame Kommunalunternehmen nach Art. 49 KommZG.