Inhalt

RZWas 2021
Text gilt ab: 01.09.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.03.2025
Fassung: 09.12.2020
15.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Bekanntmachung tritt am 1. April 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. März 2025 außer Kraft. 2Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2018) vom 8. Oktober 2018 (AllMBl S. 929) tritt mit Ablauf des 31. März 2021 außer Kraft.