Inhalt
Die Bekanntmachung ergeht, soweit erforderlich, im Einvernehmen mit den Staatsministerien der Finanzen und für Heimat, des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration und des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr sowie nach Anhörung des Bayerischen Obersten Rechnungshofs.