Inhalt

RZWas 2021
Text gilt ab: 01.04.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
Fassung: 09.12.2020
11.
Baurechnung (zu Nr. 6.3 ANBest-K)
1In dem nach Nr. 6.3 ANBest-K vom Zuwendungsempfänger regelmäßig zu führenden Bauausgabebuch sind alle Einnahmen und Ausgaben für das Vorhaben in zeitlicher Reihenfolge aufzuführen. 2Die Ausgaben sind in zuwendungsfähige und nicht zuwendungsfähige Ausgaben aufzugliedern (siehe Anlage 1 Nr. 4). 3Nach Abschluss der Arbeiten sind im Bauausgabebuch die Summen der Einnahmen und Ausgaben für das Vorhaben einzutragen. 4Auf der Einnahmeseite ist anzugeben, welche Einnahmen nach Art und Höhe noch erwartet werden. 5Die Aufstellung ist vom Zuwendungsempfänger mit Orts- und Tagesangabe zu unterschreiben.