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RZWas 2021
Text gilt ab: 01.04.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
Fassung: 09.12.2020
10.
Bewilligung und Auszahlung der Zuwendung (zu Nr. 7 VV zu Art. 44 BayHO)
1Der Zuwendungsempfänger fordert die Zuwendung nach Baufortschritt mit einem Baustandsbericht nach Anlage 3 zweifach beim WWA an. 2Die Zuwendung wird vom WWA aufgrund des Zuwendungsbescheids nach Nr. 9 nach Anforderung und Bereitstellung der Haushaltsmittel in Raten bewilligt und ausbezahlt. 3Die Schlussrate der Zuwendung wird nach Vorlage des Verwendungsnachweises beziehungsweise der Verwendungsbestätigung ausbezahlt. 4Die Auszahlungsbeträge werden centgenau abgerundet.