1Der Zuwendungsempfänger fordert die Zuwendung nach Baufortschritt mit einem Baustandsbericht nach
Anlage 3 zweifach beim WWA an.
2Die Zuwendung wird vom WWA aufgrund des Zuwendungsbescheids nach Nr. 9 nach Anforderung und Bereitstellung der Haushaltsmittel in Raten bewilligt und ausbezahlt.
3Die Schlussrate der Zuwendung wird nach Vorlage des Verwendungsnachweises beziehungsweise der Verwendungsbestätigung ausbezahlt.
4Die Auszahlungsbeträge werden centgenau abgerundet.