Inhalt

RZWas 2021
Text gilt ab: 01.09.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.03.2025
Fassung: 09.12.2020
10.
Bewilligung und Auszahlung der Zuwendung (zu Nr. 7 VV zu Art. 44 BayHO)
1Der Zuwendungsempfänger fordert die Zuwendung nach Baufortschritt mit einem Baustandsbericht nach Anlage 3 zweifach beim WWA an. 2Die Zuwendung wird vom WWA aufgrund des Zuwendungsbescheids nach Nr. 9 nach Anforderung und Bereitstellung der Haushaltsmittel in Raten bewilligt und ausbezahlt. 3Die Schlussrate der Zuwendung wird nach Vorlage des Verwendungsnachweises beziehungsweise der Verwendungsbestätigung ausbezahlt. 4Die Auszahlungsbeträge werden centgenau abgerundet.