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RZWas 2021
Text gilt ab: 01.04.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
Fassung: 09.12.2020
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7538-U

Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
vom 9. Dezember 2020, Az. 58g-U4450-2020/1-95
(BayMBl. Nr. 782)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021) vom 9. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 782), die durch Bekanntmachung vom 13. Dezember 2021 (BayMBl. 2022 Nr. 16) geändert worden ist
Aufgrund des Beschlusses 18/9214 des Bayerischen Landtags vom 9. Juli 2020 sind die Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2018) vom 8. Oktober 2018 (AllMBl S. 929) aufzuheben und folgende neue RZWas 2021 mit folgenden Eckpunkten bekannt zu machen:
Geltungsdauer der RZWas 2021 von 1. April 2021 bis 31. Dezember 2024,
Einführung von Zuwendungsbescheiden mit vier Jahren Laufzeit im Anhang Teil B,
Einschränkung der Förderung im Anhang Teil B auf Kommunen mit weniger als 20 000 Einwohner,
moderate Absenkung der Mindestfördersätze im Anhang Teil B und
Einführung einer Deckelung der Zuwendungen im Anhang Teil B auf 1 Million Euro je Gemeinde und Jahr sowie auf 3 Millionen Euro für Vorhaben nach den Nrn. 2.2.2 und 2.2.3.
Erweiterung der Förderung im Bereich nichtstaatlicher Wasserbau um die Komponente „Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement“.
Darüber hinaus erfolgt eine Aktualisierung im Zuge der Änderung der VV zu Art. 44 BayHO.