Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

2.   Haushaltsvorbehalt; Anpassungsvorbehalt

2.1  

Die Ausgleichszahlung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2.2  

Im Falle von künftigen Änderungen der Grundanforderungen werden die vorgesehenen Maßnahmen und die Beihilfebeträge gegebenenfalls entsprechend angepasst.