Inhalt
2.
Haushaltsvorbehalt; Anpassungsvorbehalt
2.1
Die Ausgleichszahlung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2.2
Im Falle von künftigen Änderungen der Grundanforderungen werden die vorgesehenen Maßnahmen und die Beihilfebeträge gegebenenfalls entsprechend angepasst.