Inhalt
9.
Projektbezogene Erfolgskontrolle (Controlling)
1Zur Durchführung der projektbezogenen Erfolgskontrolle sind die WBI beziehungsweise der oder die WBI-K verpflichtet, aktuelle Daten zu ihrer Beratungs- oder Koordinationstätigkeit zu erheben und dem StMAS zum Ende jeden Halbjahres zur Auswertung zur Verfügung zu stellen. 2Einzelheiten zur Durchführung der projektbezogenen Erfolgskontrolle werden vom StMAS festgelegt. 3In den anderen Bereichen ist der Nachweis der Verwendung gemäß Nr. 10 ausreichend. 4Der Bewilligungsbehörde ist ein Abdruck der projektbezogenen Erfolgskontrolle ausschließlich in digitaler Form zu übersenden.