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Text gilt ab: 01.06.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
Fassung: 02.05.2024
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7075-A

Richtlinie zur Förderung von Weiterbildungsinitiatorinnen und -initiatoren zur Qualifizierungsberatung und einer Koordinationsstelle für den Förderzeitraum von 2025 bis 2027 (WBI-Förderrichtlinie)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 2. Mai 2024, Az. I2/6021-1/105
(BayMBl. Nr. 245 )

Zitiervorschlag: WBI-Förderrichtlinie vom 2. Mai 2024 (BayMBl. Nr. 245)
1Die Bayerische Staatsregierung hat zur Erhöhung der Weiterbildungsbereitschaft und Weiterbildungsbeteiligung ein Angebot sogenannter Weiterbildungsinitiatoren und Weiterbildungsinitiatorinnen (WBI) etabliert und einen Koordinator oder eine Koordinatorin für die WBI eingesetzt (WBI-K). 2Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere der Verwaltungsvorschriften zu den Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung – BayHO, einschließlich der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung – ANBest-P – und für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften – ANBest-K) Zuwendungen zur Förderung des Einsatzes von WBI und eines oder einer WBI-K. 3Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 4Die Entscheidung über die Gewährung der Zuwendungsbewilligung wird nach pflichtgemäßem Ermessen getroffen.