Inhalt
1Alle Anträge nach dieser Richtlinie sind bei der Bewilligungsbehörde unter der Anschrift Zentrum Bayern Familie und Soziales, Team VI4, Hegelstraße 2, 95440 Bayreuth, einzureichen, welches über diese entscheidet. 2Sie sind unter Verwendung der bei der Bewilligungsbehörde erhältlichen Vordrucke zu erstellen (https://www.zbfs.bayern.de/foerderung/arbeitswelt-berufsbildung/weiterbildungsinitiatoren/index.php). 3Dem StMAS ist ein Abdruck (mit Anlagen) ausschließlich in digitaler Form zu übersenden. 4Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch vor der für die Zuwendung beantragten Laufzeit (siehe Nr. 5.1) bis spätestens 1. Oktober des Vorjahres zu stellen (zum Beispiel: Anträge mit Projektbeginn 1. Januar 2025 müssen bis zum 1. Oktober 2024 bei der Bewilligungsbehörde eingehen).