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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie zur Förderung (des Einsatzes) von Weiterbildungsinitiatoren als digitale Bildungsberater und einer Koordinationsstelle (Pakt für berufliche Weiterbildung 4.0)
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1. Zweck der Zuwendung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Laufzeit, Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
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6. Antrags- und Bewilligungsverfahren
7. Verwendungsnachweis
8. Prüfrechte
9. Mitwirkung
10. Datenschutz
11. Inkrafttreten und Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 17.06.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
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9.
Mitwirkung
Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, bei Prüfungen durch die zuständigen Stellen (siehe Nr. 8) mitzuwirken und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.