Inhalt

Text gilt ab: 17.06.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

3. Zuwendungsempfänger

1Zuwendungsempfänger sind alle rechtsfähigen Träger, die über die erforderliche Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit zur Durchführung dieser Maßnahmen verfügen. 2Insbesondere müssen die Zuwendungsempfänger über Personal verfügen, welches entsprechend der Anforderungen der Nr. 4 als WBI oder WBI-K eingesetzt werden kann.