Inhalt

Text gilt ab: 17.06.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

1. Zweck der Zuwendung

1Die Anforderungen der Arbeitswelt wandeln sich grundlegend. 2Insbesondere die Digitalisierung der Wirtschaft verlangt den Beschäftigten und Unternehmen neue Kompetenzen ab. 3Ziel der Förderung ist es,
die Weiterbildungsbereitschaft der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und der Unternehmen in Bayern zu erhöhen und
durch mehr Weiterbildung die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft in Bayern zu erhalten und auszubauen.
4Die hierfür notwendige gezielte Beratung und Sensibilisierung aller Beteiligten zum Thema Weiterbildung erfolgt in adäquater Ergänzung zum gesetzlichen Angebot der Arbeitsverwaltung.

1.1 Aufgaben der WBI

1.1.1 Qualitative Ziele

1Die WBI zeigen die Bedeutung der beruflichen Weiterbildung für Beschäftigte und Unternehmen auf, indem sie
Weiterbildungsbedarfe in Abstimmung mit Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen sowie Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen unmittelbar „vor Ort“ und unter Einbezug betrieblicher Erfordernisse und der Arbeitnehmerinteressen feststellen,
bei der Suche nach geeigneten Weiterbildungsmaßnahmen und der Vermittlung von geeigneten und passgenauen Qualifizierungsmaßnahmen (unter Beachtung des Neutralitätsgebots) sowie der Analyse von Entwicklungsmöglichkeiten unterstützen,
mit den Beteiligten individuelle Weiterbildungskonzepte ausarbeiten und initiieren (betrifft: Art der Maßnahme, Umsetzung, Finanzierung, Eigenbeitrag der jeweiligen Akteure),
Fördermöglichkeiten von Seiten der Bundesagentur für Arbeit, der Europäischen Union, des Bundes oder des Landes darstellen,
gegebenenfalls im Sinne des „Paktes für berufliche Weiterbildung 4.0“ geschaffene Fördermittel des Freistaats Bayern ausgeben,
die Unternehmen auch unter Einbezug der Interessens- und Arbeitgebervertretungen dazu motivieren, die Beschäftigten nach der Weiterbildung möglichst qualifizierungsadäquat zu beschäftigen,
die Weiterbildung in der Umsetzung – soweit erforderlich und gewünscht – bis zum Schluss motivierend begleiten,
intensiv mit der oder dem WBI-K zusammenarbeiten (siehe hierzu Nr. 1.2),
die Informationsarbeit des StMAS zum Thema Berufliche Weiterbildung über das Online-Portal https://www.kommweiter.bayern.de unterstützen und
Netzwerkarbeit unter anderem mit folgenden Akteuren leisten: Unternehmen, Beschäftigten, Arbeitsagenturen, Jobcentern, Kammern, Anerkennungsberatung, Gewerkschaften, gegebenenfalls mit Betriebs- und Personalräten sowie regionalen Bildungsträgern.
2Die WBI bieten eine nichtwirtschaftliche Beratungstätigkeit an, die Beschäftigten und Unternehmen aus sämtlichen Branchen offensteht. 3Eine partnerschaftliche Abstimmung mit den Arbeitgeber-Services der Agenturen für Arbeit und deren Beratungsangebot sowie weiteren bestehenden Beratungsmöglichkeiten vor Ort ist erforderlich. 4Die Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) sind zu beachten.

1.1.2 Quantitative Ziele

Um eine nachhaltige Erfüllung der unter Nr. 1.1.1 genannten Aufgaben zu erzielen, soll der oder die einzelne WBI die folgenden quantitativen Vorgaben erfüllen:

1.1.2.1 

1Der oder die WBI führt pro Quartal mindestens 20 Erstgespräche mit Unternehmen. 2Als Erstgespräch ist ein über eine bloße Kontaktaufnahme hinausgehender initialer Austausch zu verstehen. 3Aus den Erstgesprächen ergeben sich längerfristige Kontakte mit dem Ziel einer vertieften Betreuung/Beratung, so dass zusätzlich zu den Erstgesprächen pro Quartal mindestens zehn Folgegespräche bezüglich betrieblicher Weiterbildung geführt werden. 4Einseitige Projektverfolgungen eines oder einer WBI sind keine Folgegespräche.

1.1.2.2 

1Der oder die WBI führt pro Quartal mindestens 30 Erstgespräche mit Beschäftigten. 2Als Erstgespräch ist ein über eine bloße Kontaktaufnahme hinausgehender initialer Austausch zu verstehen. 3Aus diesen Erstgesprächen ergeben sich längerfristige Kontakte mit dem Ziel einer vertieften Betreuung/Beratung, so dass zusätzlich zu den Erstgesprächen pro Quartal mindestens 15 Folgegespräche bezüglich individueller Weiterbildung geführt werden. 4Einseitige Projektverfolgungen eines oder einer WBI sind keine Folgegespräche. 5Ziel der Beratung eines oder einer Beschäftigten ist es, diesem oder dieser eine konkrete Weiterbildungsmöglichkeit aufzuzeigen.

1.1.2.3 

1Im Rahmen der Folgegespräche erarbeitet der oder die WBI pro Quartal mindestens fünf schriftlich festgehaltene Weiterbildungskonzepte für individuelle Weiterbildung und mindestens zwei schriftlich festgehaltene Weiterbildungskonzepte für betriebliche Weiterbildung und begleitet deren Umsetzung. 2Auf Grundlage dieser Weiterbildungskonzepte erstellt der oder die WBI pro Halbjahr im Rahmen der projektbezogenen Erfolgskontrolle (Nr. 6.3) jeweils einen „Best-Practice“-Bericht über betriebliche und individuelle Weiterbildung.

1.1.2.4 

Der oder die WBI betreibt Öffentlichkeitsarbeit in der Region mit mindestens fünf Publikationen im Kalenderjahr (zum Beispiel durch Printmedien, lokalen Rundfunk, soziale Medien).

1.1.2.5 

Der oder die WBI nimmt pro Kalenderjahr an mindestens drei regionalen Veranstaltungen zum Zwecke der Netzwerkarbeit teil (Messen, Konferenzen, etc.).

1.1.2.6 

Der oder die WBI initiiert und organisiert im Kalenderjahr mindestens eine regionale Veranstaltung zum Zwecke der Netzwerkarbeit selbst.

1.1.2.7 

Der oder die WBI nimmt grundsätzlich an den in jedem Quartal stattfindenden Netzwerktreffen der WBI teil.

1.1.2.8 

Weitere Einzelheiten zur Erreichung der quantitativen Ziele kann das StMAS in den Vorgaben zur projektbezogenen Erfolgskontrolle festlegen (Nr. 6.3).

1.2 Aufgaben der/des WBI-K

1.2.1 Qualitative Ziele

1Um die Arbeit der in Bayern eingesetzten WBI gezielt zu steuern, bedarf es einer zentralen Stelle. 2Der oder die WBI-K hat folgende Aufgaben:
Koordination und Steuerung der eingesetzten WBI in engem Austausch mit dem StMAS,
Förderung der Netzwerkarbeit der WBI untereinander durch Organisation regelmäßiger Netzwerktreffen,
Qualitätssicherung der Arbeit der WBI durch Workshops und weitere Maßnahmen in engem Austausch mit dem StMAS (zum Beispiel Erstellung und Weiterentwicklung von Arbeitshilfen, Bereitstellung der „Best-Practice“-Berichte für alle WBI),
Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin für Anliegen der WBI als First-Level-Support,
Gegebenenfalls Feststellung von Schulungsbedarf und Organisation entsprechender Maßnahmen in Abstimmung mit dem StMAS,
Koordinierender Ansprechpartner oder koordinierende Ansprechpartnerin für interessierte Beschäftigte, Unternehmen und Arbeitnehmervertretungen,
Netzwerkarbeit, unter anderem mit folgenden Akteuren: Unternehmen, Beschäftigten, Arbeitsagenturen, Jobcentern, Kammern, Anerkennungsberatung, Gewerkschaften, gegebenenfalls mit Betriebs- und Personalräten sowie regionalen Bildungsträgern,
Laufende, eigenständige und intensive Beobachtung des Weiterbildungsmarkts inklusive der Förderlandschaft; (wissenschaftlicher) Austausch mit dem Koordinator oder der Koordinatorin der Themenplattform Arbeitswelt 4.0,
Initiierung von Infoveranstaltungen zum Thema Weiterbildung (Branchen/Region bezogen oder zu neuen Fördermaßnahmen) in engem Austausch mit dem StMAS,
Erarbeitung eines Gesamtkonzepts für die Öffentlichkeitsarbeit der WBI und dessen Umsetzung sowie Controlling in engem Austausch mit dem StMAS. Bindeglied im Austausch zwischen StMAS und WBI bei der Weiterentwicklung des Online-Portals zur Beruflichen Weiterbildung https://www.kommweiter.bayern.de.
3Der oder die WBI-K bietet eine nichtwirtschaftliche Beratungstätigkeit an, die Beschäftigten und Unternehmen aus sämtlichen Branchen offensteht. 4Eine partnerschaftliche Abstimmung mit den Arbeitgeber-Services der Agenturen für Arbeit und deren Beratungsangebot sowie weiteren bestehenden Beratungsmöglichkeiten vor Ort ist erforderlich. 5Die Vorschriften des RDG sind zu beachten.

1.2.2 Quantitative Ziele

Um eine nachhaltige Erfüllung der unter Nr. 1.2.1 genannten Aufgaben zu erzielen, soll der oder die WBI-K die folgenden quantitativen Vorgaben erfüllen:

1.2.2.1 

Der oder die WBI-K organisiert pro Quartal ein Netzwerktreffen der WBI.

1.2.2.2 

Der oder die WBI-K bietet zusätzliche Workshops anlassbezogen zu aktuellen, fachlich komplexen Themen an, mindestens aber vier Mal pro Jahr.

1.2.2.3 

Der oder die WBI-K nimmt pro Quartal an mindestens einer überregionalen Veranstaltung zum Zwecke der Netzwerkarbeit teil.

1.2.2.4 

Der oder die WBI-K initiiert und organisiert im Kalenderjahr mindestens zwei Informationsveranstaltungen, davon mindestens eine überregionale Veranstaltung, zum Zwecke der Netzwerkarbeit selbst.

1.2.2.5 

Der oder die WBI-K betreibt überregionale Öffentlichkeitsarbeit mit mindestens zwei bayernweiten Publikationen im Jahr (zum Beispiel durch Printmedien, lokaler Rundfunk, soziale Medien).

1.2.2.6 

Weitere Einzelheiten zur Erreichung der quantitativen Ziele kann das StMAS in den Vorgaben zur projektbezogenen Erfolgskontrolle festlegen (Nr. 6.3).