Inhalt

Text gilt ab: 09.08.2019
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2023

11.   Kommunikation

1Für die Öffentlichkeitsarbeit von Weiterbildungsanbietern im Zusammenhang mit dem Bildungsscheck sind alle Veröffentlichungen mit dem Hinweis zu versehen: „Das Programm Bildungsscheck wird vom Europäischen Sozialfonds und vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales gefördert.“ 2Eine Verwendung der Logos des StMAS, des bayerischen Bildungsschecks und des ESF ist Weiterbildungsanbietern nur in Zusammenhang mit der Umsetzung des Bildungschecks gestattet; die Links zu den Logos finden sich unter: https://www.esf.bayern.de/mediathek/emblem.php