Inhalt
9. Evaluierung, Monitoring und Erfolgsbewertung
1Alle Beteiligten müssen sich dazu verpflichten, an Maßnahmen des Monitorings, der Begleitung, der Bewertung und der Evaluierung mitzuwirken, die vom Zuwendungsgeber für das Gesamt- oder ein Teilprogramm veranlasst werden. 2Die für die Beratung zuständigen Weiterbildungsinitiatoren und Weiterbildungsinitiatorinnen stellen sicher, dass jeder oder jede Teilnehmende, der oder die einen Bildungsscheck erhält, eine Einwilligungserklärung über seine oder ihre Mitwirkung an den Monitoring- und Evaluierungsmaßnahmen abgibt. 3Die Unterzeichnung der Einverständniserklärung ist Voraussetzung für den Erhalt eines Bildungsschecks. 4Zum Monitoring der Förderung sind statistische Daten und Informationen über den Teilnehmenden oder die Teilnehmende in einem Teilnehmenden-Fragebogen (Link zum Teilnehmenden-Fragebogen inklusive Einwilligungserklärung: https://www.esf.bayern.de/antragstellung/index.php#fragebogen, Förderaktion 4b) über die Software ESF-Bavaria 2014 online zu erfassen und dem Zuwendungsgeber beziehungsweise dem von ihm beauftragten Dritten zur Verfügung zu stellen. 5Die Eingabe der vollständigen Daten der Beratung und der Antragsprüfung in die Software ESF-Bavaria 2014 hat durch die für die Beratung zuständigen Weiterbildungsinitiatoren oder Weiterbildungsinitiatorinnen unmittelbar bei oder nach der Ausgabe des Bildungsschecks zu erfolgen.