Inhalt

Text gilt ab: 09.08.2019
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2023

6. Verfahren

1Die Anträge der Weiterbildungsanbieter sind in der Datenbank ESF-Bavaria 2014 zu stellen und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen rechtsverbindlich unterschrieben in schriftlicher Form beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) einzureichen. 2Hierzu wird der Antrag ausgedruckt und die unten genannten Unterlagen beigefügt. 3Die Verwendung der Datenbank ESF-Bavaria 2014 (Zugang zur Datenbank: https://esf2014p.pass-consulting.com/esf/) ist verbindlich. 4Weitere Informationen sind zu finden unter: https://www.esf.bayern.de/esf/ziele/index.php unter Förderaktion 4b „Bildungsscheck“. 5Der Weiterbildungsanbieter beantragt nach dem Abschluss der Weiterbildung postalisch die Zuwendung beim Zentrum Bayern Familie und Soziales, Adresse: Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), Produktgruppe ESF, Z-Team VI2, Hegelstr. 2, 95447 Bayreuth; Fax: 0921/605-3901. 6Die Verwaltungsvorschrift Nr. 1.3 zu Art. 44 BayHO beziehungsweise Nr. 1.3 VVK findet keine Anwendung. 7Der Zuwendungsantrag ist gleichzeitig Auszahlungsantrag sowie Nachweis der Verwendung. 8Den Anträgen müssen folgende Unterlagen beiliegen:
Unterschriebener Kostenerstattungsantrag (Ausdruck des Antragsformulars in ESF Bavaria 2014)
Bildungsscheck im Original: Bitte beachten, dass hierbei nur ein vom Weiterbildungsinitiator oder von der Weiterbildungsinitiatorin vorgegebener und auf dem Bildungsscheck vermerkter Kurs förderfähig ist
Für jeden Bildungsscheck: Auszug aus dem veröffentlichten Seminar-/Kursprogramm, kurze Darstellung des Inhalts des absolvierten Kurses
Für jeden Bildungsscheck: Kopie der Rechnung an die teilnehmende Person
Für jeden Bildungsscheck: eine von der teilnehmenden Person und dem Weiterbildungsanbieter nach Abschluss der Maßnahme unterschriebene Bestätigung über die vollständige Teilnahme an der Veranstaltung im Original; Die auszufüllende Bestätigung ist auf der Rückseite des Bildungsschecks zu finden.
9Zusätzlich muss bei der Registrierung in ESF-Bavaria 2014 ein aktueller Qualitätsnachweis hochgeladen werden (siehe dazu Nr. 3). 10Zur Überprüfung der weiteren Voraussetzungen sind die Fragen zur Antragstellung in ESF-Bavaria 2014 zu beantworten. 11Ein Antrag auf Erstattung durch den Weiterbildungsanbieter muss innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Kurses gestellt werden. 12Die Kurse müssen spätestens zum 31. Mai 2022 enden. 13Letztmöglicher Termin zur Einreichung des Antrags des Fortbildungsanbieters auf Erstattung ist der 31. August 2022. 14Die Zuwendungen werden nach Eingang, Vorlage und Prüfung der Anträge/Verwendungsnachweise ausgezahlt.