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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie zur Förderung der Qualifizierungen von Erwerbstätigen durch Bildungsschecks (Aktion 4b)
1. Zweck der Zuwendung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
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4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art und Umfang der Zuwendung
6. Verfahren
7. Nebenbestimmungen
8. Prüfrechte
9. Evaluierung, Monitoring und Erfolgsbewertung
10. Mitwirkung/Datenspeicherung
11. Kommunikation
12. Berücksichtigung von Querschnittsthemen
13. Inkrafttreten und Geltungsdauer
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 09.08.2019
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2023
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1.
Zweck der Zuwendung
Mit der Zuwendung soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Anreiz gegeben werden, sich beruflich fortzubilden.