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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie für die Gewährung der Bayerischen Energie-Härtefallhilfe für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege – einschließlich Faschingsvereine –
1. Zweck der Leistung
2. Begünstigte
3. Voraussetzungen für die Gewährung einer Leistung
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4. Art und Umfang der Leistung
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5. Verfahren
6. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
BayEnHeiBR
Text gilt ab: 31.03.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
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6.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 31. März 2023 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.