Inhalt

BayEnHeiBR
Text gilt ab: 31.03.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

1. Zweck der Leistung

1Die zahlreichen bayerischen Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege einschließlich der Faschings-, Fastnachts- und Karnevalsvereine tragen maßgeblich zum Erhalt von Traditionen und Bräuchen in Bayern bei. 2Durch ihr Engagement kommt ihnen eine wichtige gesamtgesellschaftliche Funktion zu.
3Aufgrund des starken Anstiegs der Energiepreise können bayerische Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege einschließlich der Faschings-, Fastnachts- und Karnevalsvereine im Einzelfall in ihrer Existenz bedroht sein. 4Um das gesellschaftlich-kulturelle Wirken der Vereine nach Satz 1 für die Zukunft zu sichern und Traditionen und Bräuche in Bayern während der Energiepreiskrise und darüber hinaus zu erhalten, gewährt der Freistaat Bayern auf Grundlage dieser Richtlinie einen teilweisen Ausgleich der Mehrkosten, die wegen des starken Anstiegs der Energiepreise entstanden sind oder innerhalb des Hilfezeitraums (Nr. 5.2) noch entstehen.