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BayEnHeiBR
Text gilt ab: 31.03.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
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7074-F

Richtlinie für die Gewährung der Bayerischen Energie-Härtefallhilfe für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege – einschließlich Faschingsvereine –
(Bayerische Energiehilferichtlinie-Heimat- und Brauchtumspflege – BayEnHeiBR)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 29. März 2023, Az. 54-L 1892-2/27

(BayMBl. Nr. 146)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat über die Richtlinie für die Gewährung der Bayerischen Energie-Härtefallhilfe für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege – einschließlich Faschingsvereine – (Bayerische Energiehilferichtlinie-Heimat- und Brauchtumspflege – BayEnHeiBR) vom 29. März 2023 (BayMBl. Nr. 146)

1Der Freistaat Bayern gewährt aus Anlass des starken Anstiegs der Energiepreise eine staatliche Leistung, um existenzbedrohende Härtefälle bei bayerischen Vereinen der Heimat- und Brauchtumspflege einschließlich Faschings-, Fastnachts- und Karnevalsvereinen abzufedern. 2Die Leistung wird nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Freistaates Bayern als Billigkeitsleistung gemäß Art. 53 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.