Inhalt

GWLANR
Text gilt ab: 31.12.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

3.   Gegenstand der Förderung

3.1  

Gegenstand einer FTTB-Förderung ist die erstmalige Herstellung eines Glasfaseranschlusses einschließlich Netzabschlusseinheit.

3.2  

Gegenstand einer WLAN-Förderung ist die Schaffung oder Erweiterung einer WLAN-Infrastruktur einschließlich der dazu erforderlichen Verkabelungsarbeiten im Gebäude.