Inhalt

Text gilt ab: 07.09.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

8.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 7. September 2023 in Kraft. 2Sofern nicht aufgrund einer Änderung der AGVO eine frühere Anpassung geboten ist, tritt sie mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft. 3Mit Ablauf des 6. September 2023 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 26. Januar 2022 (BayMBl. 2022 Nr. 62) außer Kraft.