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Text gilt ab: 07.09.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
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7072-W

Bayerisches Förderprogramm zum Aufbau einer Wasserstofftankstelleninfrastruktur

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 22. August 2023, Az. 85-8293e/1/49

(BayMBl. Nr. 437)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über das Bayerische Förderprogramm zum Aufbau einer Wasserstofftankstelleninfrastruktur vom 22. August 2023 (BayMBl. Nr. 437)

Vorbemerkung
1Der Freistaat Bayern fördert Maßnahmen zum Aufbau einer Wasserstofftankstelleninfrastruktur in Bayern nach Maßgabe
dieses Programms,
der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO).
2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.