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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern
1. Zweck der Förderung
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2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
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4. Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Auswahl des Netzbetreibers im Betreibermodell
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6. Errichtung der passiven Infrastruktur im Betreibermodell
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7. Auswahl des Netzbetreibers im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
8. Plausibilitätskontrolle
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9. Kooperationsvertrag
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10. Art, Umfang und Höhe der Förderung
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11. Sonstige Zuwendungsvoraussetzungen
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12. Verfahren
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13. Dokumentation der Infrastruktur
14. Rückforderungsmechanismus
15. Ausschluss der Förderung
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16. Schlussbestimmung
17. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
BayGibitR
Text gilt ab: 02.03.2020
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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3.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden und Gemeindeverbände im Freistaat Bayern.