Inhalt

FöRdR
Text gilt ab: 01.10.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.09.2023

4. Zuwendungsvoraussetzungen

4.1 

Eine Förderung wird unter folgenden Voraussetzungen gewährt:

4.1.1 

Der Online-Dienst muss sowohl an die BayernID – zur Authentifizierung – angebunden als auch in den „Online-Verfahren“ des Zuwendungsempfängers im BayernPortal verfügbar sein.

4.1.2 

1Der Online-Dienst muss die Nutzung der weiteren Basisdienste des BayernPortals (Postkorb, E-Payment) vorsehen, sofern der Online-Dienst einen Rückkanal von der Verwaltung zum Nutzer sowie eine Bezahlmöglichkeit erfordert. 2Statt des Basisdienstes E-Payment kann auch ein anderes vergleichbares Bezahlsystem eingesetzt werden.

4.1.3 

Der Online-Dienst muss auch in einer für mobile Endgeräte optimierten Form angeboten werden.

4.1.4 

1Eine Förderung wird schließlich nur für die Zuwendungsempfänger gewährt, die in Summe (einschließlich der bereits angebotenen Online-Dienste) mindestens 20 Online-Dienste (die Bezirke mindestens 15 Online-Dienste) anbieten werden. 2Gefördert werden jedoch nur die neu geschafften Online-Dienste (vergleiche Nr. 4.2).

4.1.5 

1Abweichend von Nrn. 4.1.1 und 4.1.2 können folgende Online-Dienste und sonstige Systeme gefördert werden: Online-Terminvereinbarung, Online-Fundbüro und Ratsinformationssystem. 2Diese Online-Dienste und Systeme müssen im BayernPortal verfügbar sein.

4.2 

1Nicht gefördert werden Vorhaben, die vor Eingang eines Zuwendungsantrags bei der Bewilligungsbehörde mit den unter Nr. 7.1 genannten Unterlagen begonnen wurden. 2Vorhabenbeginn ist der Abschluss eines Vertrages über einen unter Nr. 2 genannten Fördergegenstand.