Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Richtlinie zur Förderung der Bereitstellung von Online-Diensten im kommunalen Bereich
1. Zweck der Förderung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
Bereich erweitern
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Bereich erweitern
5. Art, Umfang und Höhe der Förderung
6. Mehrfachförderung
Bereich erweitern
7. Verfahren
8. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
FöRdR
Text gilt ab: 01.10.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.09.2023
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument (inaktiv)
Harald Hübner
Ministerialdirektor