FöRdR
Text gilt ab: 01.10.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.09.2023
6. Mehrfachförderung
Sofern der Zuwendungsempfänger hinsichtlich desselben Fördergegenstandes eine Förderung nach einem anderen Förderprogramm in Anspruch nimmt, scheidet eine Förderung nach dieser Richtlinie aus.