Inhalt

FöRdR
Text gilt ab: 01.10.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.09.2023

6. Mehrfachförderung

Sofern der Zuwendungsempfänger hinsichtlich desselben Fördergegenstandes eine Förderung nach einem anderen Förderprogramm in Anspruch nimmt, scheidet eine Förderung nach dieser Richtlinie aus.