Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Fassung: 19.01.2023
11.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über die Richtlinien zur Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten vom 29. November 2019 (BayMBl. 2019 Nr. 535) bleibt auf Vorhaben anwendbar, für die vor dem 31. Dezember 2022 ein prüffähiger Antrag oder die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn vorliegt, und sich die Rechtslage durch diese Regelung zu Ungunsten des Antragstellers geändert hat.