Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
7072.2-L Richtlinien zur Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 19. Januar 2023, Az. 73-4884-4/2/15 (BayMBl. Nr. 56)
Bereich reduzieren
I. Allgemeine Beschreibung des Förderbereichs
1. Zweck der Zuwendung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
4. Fördergebiet
5. Zuwendungsvoraussetzungen
6. Art und Höhe der Zuwendung
Bereich erweitern
II. Verfahren
Bereich erweitern
III. Hinweis
Bereich erweitern
IV. Inkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Fassung: 19.01.2023
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
I. Allgemeine Beschreibung des Förderbereichs
1. Zweck der Zuwendung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
4. Fördergebiet
5. Zuwendungsvoraussetzungen
6. Art und Höhe der Zuwendung