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Inhaltsverzeichnis
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Förderrichtlinie „Start Transnational“ – Bayerisches Programm zur Vorbereitung von Projekten in den Programmen der transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit
1. Zweck der Förderung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
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4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art und Umfang der Zuwendung
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6. Verfahren
7. Beihilfekonformität
8. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
StartTransR
Text gilt ab: 01.07.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
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Dr. Markus Wittmann
Ministerialdirektor