Inhalt
2.
Gegenstand der Förderung
1Gegenstand der Anschubförderung ist die Vorbereitung von Projektanträgen in den Interreg-Förderprogrammen nach Nr. 1 Satz 1 erster Spiegelstrich für Projektideen mit einer klaren, möglichst innovativen Zielsetzung bis zur Einreichungsreife. 2Darunter fallen unter anderem:
- –
die inhaltliche Konkretisierung der Projektidee einschließlich der Erstellung detaillierter Arbeits- und Kostenpläne,
- –
Aufbau einer guten Partnerschaft mit den potenziellen Projektpartnern in angemessenem Umfang aus dem jeweiligen Programmraum einschließlich der damit verbundenen Reisetätigkeit und
- –
die Inanspruchnahme von externen Beratungsdienstleistungen.
3Das geplante Projekt muss einen klaren Mehrwert für die räumliche Entwicklung Bayerns haben und Maßnahmen zur nachhaltigen Nutzung der zu erwartenden Projektergebnisse beschreiben. 4Es soll zu den Festlegungen im LEP einen Beitrag leisten.5Bei zweistufigen Antragsverfahren können beide Stufen der Antragstellung gefördert werden. 6Die Vorbereitungen von Projektanträgen in unterschiedlichen Interreg-Förderprogrammen nach Nr. 1 Satz 1 erster Spiegelstrich kann nach dieser Förderrichtlinie jeweils gesondert gefördert werden.