Inhalt
3.
Zuwendungsempfänger
1Antragsberechtigt sind alle, die nach dem jeweiligen Interreg-Förderprogramm antragsberechtigt sind und ihren Sitz, ihre Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern haben (darin eingeschlossen sind sowohl Unternehmen als auch Kommunen). 2Nicht antragsberechtigt sind Dritte, die Antragsteller bei der Projektentwicklung und Antragstellung unterstützen.