Inhalt
5. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Richtlinie tritt am 1. April 2021 in Kraft. 2Sofern nicht aufgrund einer Änderung oder mangels einer Verlängerung der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 eine frühere Anpassung geboten ist, tritt sie mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.