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Text gilt ab: 01.04.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

5. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Richtlinie tritt am 1. April 2021 in Kraft. 2Sofern nicht aufgrund einer Änderung oder mangels einer Verlängerung der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 eine frühere Anpassung geboten ist, tritt sie mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.