StartTransR
Text gilt ab: 01.04.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
4.
1Die Interreg Projekte werden durch das jeweils zuständige Sekretariat des Programmraums und die Nationalen Kontaktstellen sowie durch den Deutschen Ausschuss evaluiert, um die Optimierung von Informations-, Beratungs- und Verwaltungsprozessen zu gewährleisten. 2Antragsteller haben im Rahmen der Evaluierung Auskunft zu geben.