Inhalt
4.
Auswertung/Evaluation
1Die Interreg Projekte werden durch das jeweils zuständige Sekretariat des Programmraums und die Nationalen Kontaktstellen sowie durch den Deutschen Ausschuss evaluiert, um die Optimierung von Informations-, Beratungs- und Verwaltungsprozessen zu gewährleisten. 2Antragsteller haben im Rahmen der Evaluierung Auskunft zu geben.