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FöRLa
Text gilt ab: 25.08.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2023

4. Zuwendungsvoraussetzungen

1Eine Förderung nach dieser Richtlinie kommt nur in Betracht, wenn folgende weitere Voraussetzungen erfüllt sind:
Übereinstimmung der Projekte mit den Festlegungen aus dem Landesentwicklungsprogramm Bayern und den einschlägigen Regionalplänen,
Übereinstimmung der Projekte mit vorhandenen regionalen Entwicklungsstrategien,
Abstimmung der Projekte mit vorhandenen Entwicklungsinitiativen,
Beitrag der Projekte zu einer querschnittsorientierten Regionalentwicklung,
Leitung der Projekte durch die Regionale Initiative,
die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen je Projekt mehr als 10 000 Euro und je Antrag mehr als 25 000 Euro,
Sicherung der Gesamtfinanzierung,
Vorliegen eines Evaluationskonzepts für jeden Bewilligungszeitraum,
vor der Antragstellung Durchführung eines Beratungsgesprächs mit Vertretern des zuständigen Fachreferats des Staatsministeriums und dem/der zuständigen „Beauftragten für Regionalmanagement und regionale Initiativen“ bei den Regierungen sowie
Antragstellung unter Verwendung des Musterformulars.
2Bei bestehenden Standorten der Bundeswehr und der US-Streitkräfte kommt eine Förderung von Regionalen Initiativen für Militär- und Konversionsstandorte zudem nur in Betracht, wenn die Militärpräsenz vor Ort mit erheblichen sozioökonomischen und infrastrukturellen Herausforderungen für die Region verbunden ist und Förderprojekte umgesetzt werden sollen, die im direkten Kontext zu diesen Auswirkungen stehen.