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Text gilt ab: 15.12.2020
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
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7072.1-F

Pilotprogramm „Demografiefeste Kommune“

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 1. Dezember 2020, Az. 52-L 9190-33/2

(BayMBl. Nr. 736)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat über das Pilotprogramm „Demografiefeste Kommune“ vom 1. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 736)

1Der Freistaat Bayern gewährt auf Grundlage der Art. 23 und 44 BayHO und dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften Zuwendungen, um Kommunen bei der Gestaltung und Bewältigung des demografischen Wandels zu unterstützen. 2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.