Inhalt

Text gilt ab: 15.12.2020
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

8. Begleitung und Evaluation

1Das Staatsministerium koordiniert das Pilotprogramm und stellt den Kommunen während der gesamten Programmlaufzeit Ansprechpartner zur Seite. 2Das Programm wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert.