Inhalt
4.
Zuwendungsvoraussetzungen
1Eine Förderung nach dieser Richtlinie kommt nur in Betracht, wenn folgende weitere Voraussetzungen erfüllt sind:
- a)
Übereinstimmung der Projekte mit den Festlegungen des Landesentwicklungsprogramms Bayern und der einschlägigen Regionalpläne,
-
- b)
Übereinstimmung der Projekte mit vorhandenen regionalen Entwicklungsstrategien,
-
- c)
keine Überschneidung mit bereits bestehenden Fachförderprogrammen,
-
- d)
die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen je Projekt grundsätzlich mehr als 25 000 Euro, falls der Antragsteller eine kommunale Gebietskörperschaft ist, oder grundsätzlich mehr als 10 000 Euro für alle sonstigen Antragsteller,
-
- e)
Sicherstellung der Gesamtfinanzierung,
-
- f)
Einreichung eines Förderantrages unter Verwendung des auf www.regionen.bayern.de verlinkten Online-Verfahrens oder der dort abrufbaren Unterlagen.
-
2Bei Kofinanzierung eines Projekts, das von der Europäischen Union oder dem Bund gefördert wird, ist die Vorlage der Genehmigung des Projekts durch die für die jeweilige EU- oder Bundesförderung zuständige Bewilligungsbehörde formelle Voraussetzung für die Bewilligung einer Förderung nach dieser Richtlinie.