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HDRFöR
Text gilt ab: 01.04.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

4. Zuwendungsvoraussetzungen

1Eine Förderung nach dieser Richtlinie kommt nur in Betracht, wenn folgende weitere Voraussetzungen erfüllt sind:
a)
Übereinstimmung der Projekte mit den Festlegungen des Landesentwicklungsprogramms Bayern und der einschlägigen Regionalpläne,
b)
Übereinstimmung der Projekte mit vorhandenen regionalen Entwicklungsstrategien,
c)
keine Überschneidung mit bereits bestehenden Fachförderprogrammen,
d)
die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen je Projekt grundsätzlich mehr als 25 000 Euro, falls der Antragsteller eine kommunale Gebietskörperschaft ist, oder grundsätzlich mehr als 10 000 Euro für alle sonstigen Antragsteller,
e)
Sicherstellung der Gesamtfinanzierung,
f)
Einreichung eines Förderantrages unter Verwendung des auf www.regionen.bayern.de verlinkten Online-Verfahrens oder der dort abrufbaren Unterlagen.
2Bei Kofinanzierung eines Projekts, das von der Europäischen Union oder dem Bund gefördert wird, ist die Vorlage der Genehmigung des Projekts durch die für die jeweilige EU- oder Bundesförderung zuständige Bewilligungsbehörde formelle Voraussetzung für die Bewilligung einer Förderung nach dieser Richtlinie.