Inhalt

HDRFöR
Text gilt ab: 01.04.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

2. Gegenstand der Förderung

1Gefördert wird die Durchführung von Heimatprojekten mit Schwerpunkt Digitalisierung, die einen innovativen Charakter sowie einen fachübergreifenden Ansatz aufweisen und die Entwicklung Bayerns dem Zuwendungszweck entsprechend unterstützen. 2Bei den Projekten kann es sich um Vorhaben im Rahmen von Förderprogrammen der Europäischen Union oder des Bundes handeln, die einer Kofinanzierung bedürfen.