Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2019
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

2. Gegenstand der Förderung

1Es sind Investitionen und Aufwendungen gemäß Nr. 5.2 dieser Richtlinien für Wachstumsvorhaben von mittelständischen Unternehmen und Angehörigen Freier Berufe förderfähig. 2Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der AGVO, insbesondere Art. 17 AGVO (Investitionsbeihilfen für KMU) oder nach Maßgabe der De-minimis-Verordnung.