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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzieren7071-W Richtlinien zur Förderung von Gründerzentren, Netzwerkaktivitäten, Aktivitäten zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des Start-up-Ökosystems und Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 7. Dezember 2023, Az. 48-7625/557/2 (BayMBl. Nr. 650 )
  • Bereich reduzierenTeil 1: Allgemeine Beschreibung des Zuwendungsbereichs
  • 1. Zweck der Förderung
  • 2. Gegenstand der Förderung
  • 3. Zuwendungsempfänger
  • 4. Gemeinsame Zuwendungsvoraussetzungen für die Errichtung eines Gründerzentrums sowie das Anbieten von Netzwerkaktivitäten und Aktivitäten zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des Start-up-Ökosystems
  • 5. Art und Umfang der Zuwendung
  • 6. Mehrfachförderung
  • Bereich erweiternTeil 2: Einzelbestimmungen
  • Bereich erweiternTeil 3: Verfahren
  • [Schlussformel]

Inhalt

Text gilt ab: 01.05.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2027
Fassung: 07.12.2023
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6.
Mehrfachförderung
1Eine Förderung nach diesen Richtlinien entfällt, wenn für dieselben zuwendungsfähigen Ausgaben andere Fördermittel des Freistaats Bayern in Anspruch genommen werden. 2Eine Kumulierung der Förderung der Netzwerkaktivitäten mit anderen staatlichen Mitteln ist nur unter den Voraussetzungen des Art. 8 AGVO möglich.
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