Inhalt

Text gilt ab: 01.05.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2027
Fassung: 07.12.2023
1.
Zweck der Förderung
1Mit der bayernweiten Förderung von Gründerzentren, Netzwerkaktivitäten, Aktivitäten zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des Start-up-Ökosystems und Unternehmensneugründungen mit technologisch hochwertigen Geschäftskonzepten und einer erfolgversprechenden thematischen Ausrichtung im Bereich Digitalisierung sollen die Startbedingungen für Existenzgründer verbessert werden. 2Die fortschreitende Digitalisierung stellt eine der Zukunftsherausforderungen für die bayerische Wirtschaft dar. 3Daher sollen in allen Regionen Bayerns Unternehmensgründungen im Bereich Digitalisierung unterstützt und der Austausch zwischen etablierten Unternehmen und jungen Gründern gefördert werden.