Inhalt

Text gilt ab: 01.06.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2023

2.   Gegenstand der Förderung

2.1  

Gefördert werden Coachingmaßnahmen für plausible und wahrscheinliche Gründungsvorhaben oder geplante Betriebsübernahmen von Antragsberechtigten nach Nr. 3.1–3.3, sofern dem nicht eine der nachstehenden Regelungen (insbesondere Nrn. 3.4 und 4) entgegensteht.

2.2  

Förderfähig sind Coachingmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen vor der geplanten Existenzgründung bzw. Betriebsübernahme.

2.3  

1Die betriebswirtschaftliche Beratung hat im Vordergrund zu stehen. 2Von der Förderung ausgeschlossen sind daher Coachingleistungen, die
überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen,
die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung), Buchführungsarbeiten, die Erarbeitung von EDV-Software inklusive z. B. der Erstellung einer Webseite sowie die Erstellung von Werbematerial (z. B. Flyer),
überwiegend gutachterliche Stellungnahmen
zum Inhalt haben, oder Inhalte, die mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden (Kumulierungsverbot).